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Polizeipräsidium Aalen: Vermehrt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festzustellen

Aalen (ots) -

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen müssen wir derzeit vermehrt Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz feststellen. Diese Verstöße sind größtenteils auf ungültige Versicherungskennzeichen zurückzuführen. Versicherungskennzeichen verlieren jährlich zum 1. März ihre Gültigkeit und müssen bei den Kfz-Versicherungen neu beantragt werden. Die Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens lässt sich ganz leicht an der Farbe erkennen. Seit dem 1. März haben die Versicherungskennzeichen die Farbe Grün. Die blauen Kennzeichen sind seitdem ungültig!

Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Zudem muss im Falle eines Unfalls selbst für einen Schaden aufgekommen werden.

Versicherungskennzeichen sind beispielsweise verpflichtend für motorisierte Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ (z.B. Mofas, Roller oder Mopedautos) oder für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und S-Pedelecs. Die Kennzeichenschilder sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhältlich.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen Telefon: (49) 7361/580-106 E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de https://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen
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