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23 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz am Wochenende in Nordbrandenburg

Angermünde (Uckermark) (ots) -

Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten am Wochenende vom 27. bis 29. Dezember 2024 bei der Einreisekontrolle in Hohenwutzen und Küstrin-Kietz zahlreiche verbotene Feuerwerkskörper bei Reisenden fest.

Freitagmittag bis Sonntagabend kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen den aus Polen kommenden Reiseverkehr in den Ortslagen Hohenwutzen und Küstrin-Kietz. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest. In 23 Fällen konnten Personen zwischen 16 und 45 Jahren keine erforderliche Einfuhrerlaubnis für die mitgeführte Pyrotechnik vorweisen. Das Nettogewicht der festgestellten Sprengmasse betrug über 20 Kilogramm.

Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die zahlreichen Feuerwerkskörper und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen alle tatverdächtigen Personen ein. Die beschlagnahmte Pyrotechnik wird im Nachgang fachgerecht entsorgt und vernichtet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Personen ihre Reise fortsetzen.

Warnhinweis:

Ungeprüfte Feuerwerkskörper (vor allem Böller) aus dem Ausland sind immer als potenziell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0175 90 23 729 Fax: 030 204 561 - 39 02 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin
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