Leistungsbetrug durch Zoll aufgedeckt / Freiburger Gewerbetreibender zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Lörrach (ots) - Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe wurde ein Freiburger Gewerbetreibender durch das Amtsgericht Freiburg verurteilt, nachdem er Einkünfte gegenüber dem Jobcenter nicht angab, obwohl er zeitgleich Arbeitslosengeld bezog. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Mann mit seinem Transportgewerbe zwischen September 2021 und Mai 2023 Einnahmen von rund 59.000 Euro erzielte. Diese Einkünfte...