Präventionstipp der Polizei: Richtiges Verhalten bei vereinbarten Verkaufsgeschäften

Südosthessen (ots) - (fg) In den vergangenen Monaten gab es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen bei vereinbarten Verkaufsgeschäften, vorab online oder via App ausgemacht, vereinzelt zu Straftaten. So hatte sich ein 23-Jähriger Anfang Februar 2026 in der "Hohe Straße" im Bereich der 20er-Hausnummern in Offenbach zu einem Verkaufsgespräch mit zwei bis dato Unbekannten verabredet. Kontakt gab es über ein Verkaufsportal, im weiteren Verlauf über einen Messengerdienst und per Telefon. ...














