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Frankfurt (Oder)
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In Kooperation mit: Polizei Presse

Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) beteiligt sich an europaweite Mindestlohnprüfungen

Frankfurt (Oder) (ots) -

88 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) führten am 17. Oktober 2024 verdachtsunabhängige Prüfungen mit dem Schwerpunktpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit.

Während der Prüfmaßnahmen wurden 249 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen bzw. der Höhe ihres Arbeitsentgelts befragt sowie 7 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern vorgenommen. Bereits vor Ort leiteten die Bediensteten 11 Strafverfahren, davon in 7 Fällen wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel ein. Der Verdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wurde, besteht in drei Fällen.

Den Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Erhöhungen im Überblick:

01.01.2015: 8,50 EUR 01.01.2016: 8,50 EUR 01.01.2017: 8,84 EUR 01.01.2018: 8,84 EUR 01.01.2019: 9,19 EUR 01.01.2020: 9,35 EUR 01.01.2021: 9,50 EUR 01.07.2021: 9,60 EUR 01.01.2022: 9,82 EUR 01.07.2022: 10,45 EUR 01.10.2022: 12,00 EUR 01.01.2024: 12,41 EUR ab 01.01.2025: 12,82 EUR

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Pressesprecherin Astrid Pinz Telefon: 0335/ 563 1030 Mobil: 0175/ 9296 076 E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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