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Friseursalons und Nagelstudios im Visier des Hamburger Zolls// Zoll ermittelt in zehn Fällen wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt

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Hamburg (ots) -

In 16 Friseursalons und Barbershops sowie drei Kosmetiksalons wurden die dort 51 tätigen Personen von über 40 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg bereits am 9. April 2025 gezielt überprüft. Die Zöllner und Zöllnerinnen kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. "Die Schwerpunkte der Prüfungen waren die Bezirke Hamburg Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

"Bereits vor Ort konnten zehn Ermittlungsverfahren sowohl gegen Arbeitnehmer als auch gegen Arbeitgeber eingeleitet werden", resümiert Sandra Preising. "Acht Fälle davon wegen dem Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit von Ausländern, sowie zwei Fälle wegen des Verdachts der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern."

Zusätzlich stellten die Zollbeschäftigten nach vorläufigen Ergebnissen sieben Verstöße gegen geltende Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde, fest. "Auch besteht in elf Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB)" führt Sandra Preising weiter aus.

Insgesamt bedarf es in 30 Sachverhalten weiteren Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Nachermittlungen dauern an.

Zusatzinformationen:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg Sandra Preising Telefon: 040-80003-1053 E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg
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