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In Kooperation mit: Polizei Presse

Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Hamburg (ots) -

Am Dienstag machte sich eine 74-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Paris. Nachdem sie ihr Reisegepäck beim Check In der Airline aufgegeben hatte, begab sie sich durch die Luftsicherheitskontrolle und anschließend zu ihrem Abfluggate. Währenddessen wurde der aufgegebene Koffer einer Luftsicherheitskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass sich darin ein verbotener Gegenstand befindet. Die Reisende konnte gegen 18:30 Uhr von Kräften der Bundespolizei am Gate angetroffen werden. In Ihrem Beisein wurde der Koffer schließlich geöffnet. Zum Vorschein kam ein Butterflymesser. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie gab an, dass sie das Butterflymesser von ihrem verstorbenen Schwager im Zuge einer "Haushaltsauflösung" als Andenken an sich genommen hat. Die Beschuldigte wohnt seit vielen Jahren in Frankreich und wusste nicht, dass es sich bei dem Messer um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahme konnte sie weiterreisen. Der Sachverhalt wurde anschließend zuständigkeitshalber an die Polizei Hamburg übergeben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de www.bundespolizei.de X @bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
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