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Polizeikontrollen: Autofahrer unter Einwirkung von Cannabis

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Paderborn (ots) -

(mb) Am Montag und Dienstag hat die Polizei bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet vier Autofahrer gestoppt, die laut Drogenvortests Cannabis konsumiert hatten.

Montagmittag stoppten die Beamten einen BMW in Mastbruch. Ihnen fielen beim 31-jährigen Fahrer Anzeichen von Betäubungsmitteleinfluss auf. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC, dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Der Mann musste mit zur Blutprobe auf die Wache und wurde angezeigt.

Am Dienstag zeigten gleich drei Fahrer ähnliche Symptome. Gegen 11.20 Uhr kontrollierten Polizisten einen Golf-Fahrer auf der Riemekestraße. Der 39-jährige Paderborner war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Einen Führerschein hatte er nie gemacht. Wieder schlug der Drogenvortest bei THC aus. Es folgte die Blutprobe auf der Wache und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss eine Strafanzeige.

Auf dem Frankfurter Weg hielt ein Streifenteam um 12.50 Uhr einen VW Golf an. Der 24-jährige Fahrzeugführer aus Büren zeigte ebenfalls Verdachtsmomente eines Drogenkonsums und musste mit zum Bluttest. Seinen Führerschein hatte er nach einem einmonatigen Fahrverbot wegen einer Drogenfahrt erst einen Tag zuvor zurückerhalten. Nach der jetzt neuen Anzeige wird's wohl teurer mit längerem Verzicht auf den Führerschein - näheres dazu nach dem letzten Fall:

Gegen 15.20 Uhr musste ein 26-jähriger Autofahrer an der Friedrichstraße den Anhaltezeichen von Polizisten Folge leisten. Er war nicht allein unterwegs. Im Pkw fuhren noch eine junge Frau und ein Baby mit. Die Fahrt war hier für den Mann zu Ende, denn auch bei ihm bestand der Verdacht des Cannabiskonsums. Sollte das Ergebnis der Blutprobe den THC-Wert bestätigen, kommen auf ihn ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot zu. Die Sanktionen erhöhen sich, sollte ein Fahrer bereits zum zweiten oder dritten Mal unter THC-Einwirkung am Steuer erwischt werden auf 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot.

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