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In Kooperation mit: Polizei Presse

HL - St. Lorenz Süd / 21 offene Erzwingungshaftbefehle

Lübeck (ots) -

Am Montagmorgen (07.04.2025) konnten Beamte des 2. Polizeireviers in Lübeck einen 44-jährigen Lübecker antreffen, gegen den 21 offene Erzwingungshaftbefehle vorlagen. Der Mann hatte im Vorfeld diverse verkehrsrechtliche Verstöße begangen und die daraus resultierenden Verwarn- und Bußgelder nicht bezahlt.

In den Tagen zuvor übersandte die Staatsanwaltschaft Schwerin die 21 Erzwingungshaftbefehle des Amtsgerichts Schwerin an die Polizei, weil der Lübecker diverse Verwarn- und Bußgelder nicht beglichen hatte. Die überwiegende Anzahl seiner Ordnungswidrigkeiten ist auf zahlreiche Parkverstöße zurückzuführen.

Der Betroffene konnte gegen 07:00 Uhr an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Die eingesetzten Beamten führten den Mann der Justizvollzugsanstalt in Lübeck zu. Dort nahm er die Möglichkeit an, die Geldbuße in Höhe von insgesamt 600 Euro zu bezahlen.

Ziel der Erzwingungshaft ist die Durchsetzung der verhängten Verwarn- und Bußgelder. Der Betroffene soll dazu bewegt werden die Verstöße zu bezahlen. Die Schulden können nicht in der Erzwingungshaft abgesessen werden. Der Betroffene muss diese weiterhin begleichen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Kathleen Stahl - Pressesprecherin Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck
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