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240 kg Silvesterfeuerwerk durch Magdeburger Zoll sichergestellt / Hauptzollamt Magdeburg warnt vor Gefahren durch Feuerwerkskörper

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Magdeburg (ots) -

Magdeburger Zöllnerinnen und Zöllner beschlagnahmten in den vergangenen Tagen insgesamt 240 kg illegales Feuerwerk. Die Pyrotechnik kam bei der Kontrolle von verdächtigen Paketsendungen zum Vorschein. Das Hauptzollamt Magdeburg nimmt dies zum Anlass um erneut vor den Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper eindringlich zu warnen.

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

"So wurden bei zwei Großkontrollen im Postverkehr in den vergangenen Tagen 24 Paketsendungen mit insgesamt 240 kg illegalem Feuerwerk durch die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Magdeburg beschlagnahmt. Die Empfänger der Sendungen erwartet wegen der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und F3 nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz." teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg mit.

Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Es wird somit stets ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.

Bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) ist eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.

Der Sprecher des Hauptzollamts Magdeburg rät daher: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"

Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg
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