Paypal-Betrug im dreistelligen Bereich
Mainz (ots) -
Eine 30-jährige Mainzerin stellte ein Kleid zum Verkauf auf der Plattform "Kleinanzeigen" ein. Am Dienstag, 01.04.2025 gegen 18:00 Uhr, wurde dieses Kleid durch einen unbekannten Käufer erworben, welcher über die Paypal-Funktion "Familie und Freunde" zahlen wollte. Sie erhielt nach angeblich getätigter Überweisung auch eine Bestätigung des Zahlungseingangs, wurde kurz darauf jedoch durch die Käuferin aufgefordert, die Zahlung zu bestätigen. Hierfür erhielt die Geschädigte einen Link, welchen sie anklickte und dadurch unbemerkt Zahlungen in Höhe von knapp 300 Euro an unbekannte Paypal-Konten tätigte. Kurz darauf erhielt sie eine weitere Zahlungsaufforderung in Höhe von knapp 350 Euro. Glücklicherweise konnte sie die Zahlungen noch stornieren, sodass sie das gesamte Geld (insgesamt über 600 Euro) zurückerhielt.
Tipps zum Umgang mit Paypal-Käufen:
Gehen Sie keinesfalls auf Aufforderungen ein, Geld über "Freunde und Bekannte" an Personen zu senden, die Sie nicht kennen. Öffnen Sie keine Links, die Sie nicht kennen. Melden Sie verdächtige Aktivitäten umgehend dem PayPal-Kundenservice, damit dieser einschreiten kann. Wenn Sie Geld bereits überwiesen haben, erstatten Sie ggf. Anzeige bei der Polizei.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz Pressestelle Telefon: 06131 / 65-30022
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.mainz
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