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25-Jährige durch "upskirting" sexuell belästigt - 2506115

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Ratingen (ots) -

Am Mittwochmittag, 25. Juni 2025, versuchte ein 51-jähriger Deutscher eine 25-Jährige in der Umkleide eines Bekleidungsgeschäftes in der Ratinger Innenstadt zu filmen. Dank aufmerksamer Zeugen konnte der Mann auf der Flucht gestellt und von alarmierten Einsatzkräften vorläufig festgenommen werden.

Das war nach aktuellen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 12 Uhr hielt sich eine 25-Jährige in einer Umkleide eines Bekleidungsgeschäftes an der Bechemer Straße auf. Hier bemerkte sie plötzlich, dass ein Mobiltelefon mit der Kameralinse nach oben durch einen Spalt am Boden in ihre Kabine ragte. Nach einem erstaunten Ausruf ihrerseits zog der Besitzer sein Smartphone zurück und floh unmittelbar aus der benachbarten Umkleide. Die 25-Jährige verfolgte den Mann bis auf die Straße und rief lautstark um Hilfe. Ein aufmerksamer 17-Jähriger stoppte den flüchtigen Tatverdächtigen couragiert und hielt ihn, gemeinsam mit weiteren Zeugen, bis zum Eintreffen der alarmierten Polizistinnen und Polizisten fest.

Bei dem Versuch der Einsatzkräfte, den 51-Jährigen vorläufig festzunehmen, widersetzte sich der Mann zunächst. Die Polizistin sowie der Polizist wurden bei der Widerstandshandlung glücklicherweise nicht verletzt.

Der kriminalpolizeilich bereits in Erscheinung getretene Düsseldorfer wurde zur Polizeiwache Ratingen gebracht. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten das Handy zur weiteren Beweissicherung und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen "upskirting" gegen ihn ein. Das sogenannte "upskirting" oder "downblousing", also das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Fragen bitte an:

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Telefon: 02104 982-1010 Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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