Bundespolizeidirektion München: Kinder im Gleis - Zwölfjährige an Erziehungsberechtigte übergeben
München (ots) -
Der Bahnbetrieb übt immer noch enorme Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche aus. Oft begeben sich diese dabei in akute Lebensgefahr. Zwei Zwölfjährige wurden von Bundespolizisten am Montagabend (25. November) den Eltern übergeben. Sie hatten sich zuvor im Bereich Pasing/Obermenzing im Gleisbereich aufgehalten und für enorme Behinderungen im Bahnverkehr gesorgt.
Kurz nach 16 Uhr erkannten Triebfahrzeugführer im Bereich der Bahnstrecken Pasing/Obermenzing Kinder im Gleis. Gleissperrungen, Behinderungen im Bahnverkehr und ein Soforteinsatz der Bundespolizei folgten.
Eine Streifenbesatzung der Bundespolizei konnte - nach Anfahrt mit Sondersignalen - außerhalb der Gleisbereiche zwei Zwölfjährige antreffen. Die beiden Buben aus Obermenzing hatten sich vor den Beamten im Bereich einer Lärmschutzmauer versteckt. Ob sie sich dort "nur" Züge aus kürzerer Distanz ansahen wollten oder tatsächlich auf den Gleisen standen, konnte nicht abschließend geklärt werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden den Erziehungsberechtigten übergeben und im Beisein der Eltern über die Gefahren an Bahnanlagen aufgeklärt.
Aufgrund der Gleissperrungen kam es im vielbefahren Streckenabschnitt zu erheblichen Behinderungen im ÖPN-, Nah- und Fernverkehr diverser Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Münchner Bundespolizei weist einmal mehr auf die Gefahren im Bahnbereich hin. Mehr unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html. Hier gibt es auch Videos, die auf das richtige Verhalten im Bahnbereich hinweisen. Wir bitten Eltern und Erziehungsberechtigte, insbesondere, wenn sie im Bereich von Bahnanlagen wohnen, immer wieder auf die Gefahren im Bahnverkehr hinzuweisen.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
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