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Bundespolizeidirektion München: Drei Festnahmen enden mit zwei Haftstrafen - Bundespolizei Waidhaus vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen

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Waidhaus (ots) -

Die Reise eines 32-jährigen Polen endete abrupt in Waidhaus. Beamte der Bundespolizei Waidhaus kontrollierten ihn bei der Einreise aus Tschechien und nahmen ihn fest. Der 32-Jährige stand wegen offener Justizschulden auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Mai 2025 erwischten ihn Polizeibeamte in Wangen im Allgäu mit knapp 1,5 Promille am Steuer seines Autos. Das Amtsgericht Wangen verurteilte ihn daraufhin im Juli 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Da er seine Justizschulden bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft gegen den Polen einen Haftbefehl, den die Bundespolizisten nun auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckten. Der Verkehrssünder konnte seine offene Rechnung jedoch nicht begleichen und muss nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 37 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden verbüßen.

Nur kurze Zeit später vollstreckten die Beamten einen weiteren Haftbefehl. Ein 40-jähriger Rumäne musste sich bereits im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Die daraus resultierende Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlte er nicht, woraufhin die Staatsanwaltschaft Würzburg einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Nun zeigte sich der 40-Jährige einsichtig, bezahlte seine Justizschulden bei der Bundespolizei Waidhaus und konnte seine Reise fortsetzen.

Auch die Staatsanwaltschaft Traunstein kann einen weiteren Fall zu den Akten legen. Bundespolizisten vollstreckten am Donnerstagabend einen Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Rumänen. Das Amtsgericht Laufen hatte ihn im Oktober 2022 wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Da er auch jetzt seine Justizschulden nicht begleichen konnte, lieferten ihn Beamte der Bundespolizei Waidhaus in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Dort muss er nun die zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer ____________________________________________ Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49 E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de

Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern. Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München
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