Bundespolizeidirektion München: Stopp an beschrankten Bahnübergängen - Bundespolizei warnt vor unerlaubten Gleisüberschreitungen

Nürnberg (ots) -
Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleise zu betreten oder die Absperrungen zu umgehen. Wenn sich ein Zug nähert bedeutet das Überqueren der Gleise in diesem Bereich akute Lebensgefahr. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden.
Geschlossene Schranken bedeuten Stopp! Sie schließen nicht ohne Grund! Niemals geschlossene Schranken umfahren oder darüber klettern! An beschrankten Übergängen bei gelbem Licht und rotem Blinklicht stehen bleiben, nicht erst, wenn sich die Schranken senken. Die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken. Auf akustische Pfeifsignale achten. Erst queren, wenn das Rotlicht erloschen ist und die Schranken vollständig geöffnet sind. Die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken.
Züge fahren zu jeder Tages- und Nachtzeit und können, anders als Straßenfahrzeuge, nicht ausweichen. Ein Zug braucht bis zu 1.000 Meter, bis er nach einer Vollbremsung aus 100 km/h steht. Außerdem werden die Fahrzeuge immer leiser und sind somit erst spät zu hören. Wenn Kinder immer wieder beobachten, wie Erwachsene über die Gleise laufen oder sich an der heruntergelassenen Bahnschranke vorbeischlängeln, sei es nur eine Frage der Zeit und Jüngere gewinnen den Eindruck: Das kann so schlimm nicht sein. Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig für diese Risiken entsprechend sensibilisieren.
Aber nicht nur Fußgänger begeben sich bei unbefugten Gleisüberschreitungen in Lebensgefahr, auch die Reisenden in den Zügen sind gefährdet. Bei einer plötzlichen Gefahrenbremsung können Fahrgäste aus ihren Sitzen geschleudert, stürzen oder durch herabfallende Gepäckstücke verletzt werden.
Personen die beim unerlaubten Überqueren der Gleise festgestellt werden, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Sollte ein Zug aufgrund dieser Gefährdung eine sogenannte Schnellbremsung einleiten müssen, können strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr die Folge sein.
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Hubert Grimm Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken, Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion MünchenInhalt melden