Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Raum Lohne (Oldenburg); 2.400 Euro Geldstrafe für rund 1.050 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Osnabrück (ots) - Vierzig Tagessätze zu je 60 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2024 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hatte. Gegenüber der Agentur für Arbeit gab er an, dass er erst...