Freiheitsstrafe für Mann aus der Grafschaft Bentheim; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Osnabrück (ots) - Acht Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2023 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.540 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren...





