Freiheitsstrafe für Mann aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Osnabrück (ots) - Sechs Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im August 2023 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hatte. Beim Jobcenter gab er an, dass die erste Lohnzahlung im September 2023 erfolg...