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In Kooperation mit: Polizei Presse

Taxifahrerinnen und Taxifahrer in der Region erhalten vermutlich nicht immer den Mindestlohn / Zoll kontrolliert das Taxi- und Mietwagengewerbe in Aachen und der StädteRegion

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Aachen (ots) -

Vermutlich wird den Beschäftigten im Taxi- und Mietwagengewerbe nicht immer der Mindestlohn gezahlt. Das ist das Ergebnis einer Prüfung, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zolls am 15. Mai 2025 durchgeführt hat.

An mehreren Stellen im Stadtgebiet und in der StädteRegion Aachen befragten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 21 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. In zwölf Fällen besteht der Verdacht, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Außerdem gibt es Anhaltspunkte, dass die Beschäftigten nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind.

Der Zoll prüft aktuell die Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen.

In zwei Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Aachen fest, dass die Fahrer mit abgelaufenen Personenbeförderungsscheinen unterwegs waren.

Der Zoll führt regelmäßig Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Neben dem Mindestlohn geht es dabei auch um Sozialleistungsbetrug, illegale Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern und um die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen Sabine Krämer Telefon: 0241/9091-2080 E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen
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