Bußgeldverfahren statt Mehrwertsteuererstattung

Singen (ots) - Schweizer legt Ausfuhrkassenzettel über 19.000 Euro vor, hat die Ware aber nicht dabei - ZOLL leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Waldshut: Einen sogenannten Ausfuhrkassenzettel über Elektromaterial im Wert von rund 19.000 Euro legte ein 41-jähriger Schweizer am 28.07.2026 beim Zoll in Waldshut zur Ausfuhrabfertigung vor, um sich im Nachgang die Mehrwertsteuer von 19 Prozent beim Verkäufer der Waren erstatten zu lassen. Auf Nachfrage des Abfertigungsbeamten, ob er die Ware auch dabeiha...







