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Unfallflucht geklärt - schlechtes Gewissen zwingt Hagener zurück

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Hagen-Boele (ots) -

Am Dienstagmorgen (22.01) gegen 09:55 Uhr rollte ein 47-jähriger Mann mit seinem VW gegen einen hinter ihm abgestellten Dacia. Der Hagener bemerkte den Zusammenstoß, entfernte sich aber aufgrund eines Termins von der Buschstraße. Gegen Mittag plagte den 47-Jährigen sein schlechtes Gewissen, weshalb er zur Unfallstelle zurückkehrte und die Polizei verständigte. Der Mann gab an, unaufmerksam gewesen zu sein. Er habe nicht bemerkt, dass sein Fahrzeug sich in Bewegung gesetzt hatte, bevor es zum Zusammenstoß kam. Die Polizeibeamten stellten an den jeweiligen Fahrzeugen geringe Sachschäden fest und leiteten gegen den Hagener ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.

Beachten Sie! Ein wichtiger Termin oder auch das Hinterlassen einer Notiz an der Windschutzscheibe berechtigen nicht zum Verlassen der Unfallörtlichkeit. Nach einem Verkehrsunfall sind Sie verpflichtet, an der Unfallstelle zu warten und/oder die Polizei zu informieren, wenn die Besitzerin oder der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort ist. Informieren Sie die Polizei und bleiben Sie bis zum Eintreffen der Beamten dort. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (REI)

Rückfragen bitte an:

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