Tipps vom Zoll für das vorweihnachtliche Online-Shopping/ Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen
Dresden (ots) - Die Zeit bis zur Bescherung wird knapp? Da erweist sich das Online- Shopping oftmals als praktische Alternative. Aber aufgepasst: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land Drittland) verschickt, ist der Zoll mit im Spiel. Denn möglicherweise müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden. Nachstehend ein Überblick für Waren aus einem Drittland: - Warenwert bis 150 Euro: Hier ist die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Dabei liegt der reguläre Steuersatz bei 19 %. Ein ermäßigter Steuersatz vo...