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Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Magdeburg

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Magdeburg (ots) -

Durch das Landgericht Magdeburg ist ein 49-jähriger Kosovare aus Magdeburg in seiner Funktion als Arbeitgeber rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2013 bis 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Der Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt knapp 500 Tausend Euro vor.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg
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