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Überwachung des Durchfahrtsverbots der Fußgängerzone

Mainz-Altstadt (ots) -

Am Donnerstag, zwischen 16:20 Uhr und 17:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Mainz 1 das Durchfahrtsverbot der Fußgängerzone zunächst am Schillerplatz und anschließend am Höfchen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge keine Durchfahrtsberechtigung besaß. Von den zwölf kontrollierten Autos fuhren also sechs ordnungswidrig durch die Fußgängerzone. Insgesamt konnten wegen noch anderer Verstöße zehn Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Unter anderem nutzte ein Fahrzeugführer verbotswidrig eine Blitzer-Warnapp, ein weiteres Auto fuhr ohne vorgeschriebene Umweltplakette durch die Umweltzone. Die Sünder zeigten sich alle einsichtig und brachten Verständnis für die polizeiliche Maßnahme auf. Auch die Passanten äußerten sich positiv und hoben die Notwendigkeit dieser Kontrollen hervor.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz Pressestelle

Telefon: 06131 / 65-30022 E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de Website: www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz
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