Filigraner Goldschmuck - Schmuggelversuch wird teuer

Singen (ots) -
Für Goldschmuck im Wert von rund 8.650 Euro werden Abgaben in Höhe von rund 1.900 Euro fällig.
Konstanz: Eine 35-jährige Russin, die aus der Schweiz einreiste, wollte filigranen Goldschmuck im Wert von umgerechnet rund 8.650 Euro unverzollt in die Europäische Union verbringen. Der Schmuck, bestehend aus einer Kette und zwei Armbändern, war als Geschenk für ihre in Spanien lebende Schwester gedacht.
Die Frau suchte das Zollamt Konstanz-Emmishofer Tor auf, um sich vom Schweizer Zoll die Ausfuhr des Schmucks bestätigen zu lassen. Vom deutschen Zoll wurde ihr erklärt, dass eine Einfuhr nach Deutschland nur unter der Bedingung möglich sei, die entsprechenden Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 1.900 Euro zu entrichten. Die Reisende gab an, dass ihre finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen würden.
Laut Sonja Müller Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen: "Die Reisende wurde mehrfach daraufhin gewiesen, dass ohne Zollabfertigung und Entrichten der Einfuhrabgaben eine Einreise nach Deutschland mit dem Schmuck nicht erlaubt ist." Nach Verlassen des Zollamts wurde die Reisende wenig später von einer mobilen Zollstreife auf Konstanzer Gebiet kontrolliert. Den Schmuck hatte sie lose in der Jackentasche.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Überraschenderweise konnte sie die Abgaben begleichen und durfte im Anschluss ihre Reise fortsetzten.
Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformationen
Die Wertgrenze für Ware, die abgabenfrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich die Wertgrenze auf 175 Euro. Wird die Reisefreigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten gesonderte Freimengen. Weitere Informationen auch unter www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen Sonja Müller Telefon: 07731/ 8205 - 5251 E-Mail:presse.hza-singen@zoll.bund.de www.zoll.de
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