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In Kooperation mit: Polizei Presse

ZOLL prüft Barbershops und Nagelstudios

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Singen (ots) -

Landkreise Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Konstanz: Am 11. April 2025 überprüfte ein siebenköpfiges Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Standorts Singen insgesamt sechs Barbershops und Nagelstudios im Raum Singen, Schramberg, Oberndorf a.N. und Tuttlingen.

Im Fokus der Kontrollen durch die FKS stand insbesondere die Prüfung ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten wurden und ob den Angestellten der, seit Anfang des Jahres geltende, gesetzlich Mindestlohns von 12,82 Euro brutto pro Stunde gezahlt wird.

Bei der Prüfung wurde der illegale Aufenthalt eines vietnamesischen Staatsangehörigen sowie ein Verstoß der Beschäftigung eines Ausländers ohne Erwerbsberechtigung festgestellt. In zwei Fällen ergab sich der Anfangsverdacht Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben sowie der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung und Nichteinhaltung des Mindestlohns.

Zusatzinformationen:

Der Zoll trägt durch seine Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessive erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen Sonja Müller Telefon: 07731/ 8205 - 5251 E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen
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