Osnabrücker Zoll deckt Mindestlohnverstoß auf

Osnabrück (ots) -
Das Hauptzollamt Osnabrück hat in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen einen Verantwortlichen des Kreisverbandes Osnabrück-Stadt des Deutschen Roten Kreuzes bereits am 11. November 2025 Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück vollstreckt.
14 Zollbeamte durchsuchten Geschäftsräume in Osnabrück und Melle. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet werden. Die Maßnahmen richteten sich gegen den damaligen Kreisgeschäftsführer. Ihm wird vorgeworfen, dass er neben Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichtverstößen auch einigen Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt hat. Grundlage der Durchsuchungsmaßnahmen waren Erkenntnisse aus einer Befragung von Beschäftigten in einem Corona-Testzentrum in Osnabrück im März 2022. Bei der anschließenden Geschäftsunterlagenprüfung beim Deutschen Roten Kreuz stellte sich heraus, dass zwei Arbeitnehmer nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn erhielten. Erst nach dieser Prüfung zahlte der Beschuldigte die Mindestlohndifferenzen an die betroffenen Arbeitnehmer aus.
Die Ermittlungen zum Tatumfang dauern an.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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