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In Kooperation mit: Polizei Presse

Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt - Mann flüchtet in Gleisbereich und verursacht umfangreiche Bahnsperrungen

tbel / Adobe Stock

Hamburg (ots) -

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 21.01.2025 gegen 14:50 Uhr ein Mann (Alter: 47 Jahre) vor einer tarifrechtlichen Kontrolle im Hamburger Hauptbahnhof vom Bahnsteig 3 in den Gleisbereich der S-Bahn geflohen sein. Er soll anschließend vom Hamburger Hauptbahnhof in Richtung S-Bahnhof Berliner Tor im Gleisbereich gelaufen sein.

Umgehend wurde die Bundespolizei von einem Zugbegleiter verständigt. Zuvor soll der Mann mit einem Regionalzug auf der Strecke Büchen - Hamburg Hauptbahnhof ohne eine gültige Bahnfahrkarte gefahren sein und bei Ankunft des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof auf Gleis 5 um 14:49 Uhr sich der Fahrkartenkontrolle durch Flucht entzogen haben.

Zum Begehungszeitpunkt fand sowohl im S-Bahn- als auch im Fernbahnverkehr im Hamburger Hauptbahnhof Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn oder ein Fernverkehrszug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.

Durch die Bundespolizei wurde umgehend der S-Bahnverkehr (Strecke Hamburg Hauptbahnhof - Berliner Tor) und der Fernbahnverkehr (Bereich Ostkopf Hamburg Hauptbahnhof) für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst.

Nach Erkenntnissen der Bundespolizei hatte dieser Einsatz umfangreiche, bahnbetriebliche Auswirkungen zur Folge. Bei der Fernbahn waren 18 Züge mit einer Gesamtverspätung von 177 min betroffen. Bei der S-Bahn entstanden 41 Gesamtausfälle sowie 16 Teilausfälle mit einer Gesamtverspätung von 479 min.

Sofort eingesetzte Bundespolizisten verfolgten den Mann im Gleisbereich der S-Bahn und konnten ihn im Bahnhof Berliner Tor im Ausgangsbereich "Zum Strohhause" außerhalb des Gleisbereichs antreffen.

Anschließend wurden die Streckensperrungen sowie die Stromabschaltung wieder aufgelöst.

Eine Alkoholisierung konnte nicht ermittelt werden. In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich äußerte der rumänische Staatsangehörige, dass er aus Angst vor der tarifrechtlichen Kontrolle in den Gleisbereich geflüchtet sei, da er kein Geld für eine Bahnfahrkarte habe. Der 47-Jährige musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren (Straftat: Erschleichen von Leistungen) sowie ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

WL

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de https://twitter.com/bpol_nord

Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49, 51 a-b, 53 a-b 22045 Hamburg

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hamburg
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