20 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Rielasingen (ots) - Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 36-Jährigen bei Rielasingen, stellte die Bundespolizei am Nachmittag des 11. August einen noch offenen Haftbefehl fest. Der ukrainische Staatsbürger wurde Ende 2024 vom Amtsgericht Tettnang rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt weil er ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines PKW erwischt wurde. Die geforderte Geldstrafe bezahlte er bisher nicht, weshalb ihn die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl sucht...